24 Stunden Betreuung

24 Stunden Pflege und Betreuung

Denn zu Hause sollen Sie sich rund um die Uhr wohl fühlen können!

Abhängig von Ihren Bedürfnissen und den anfallenden Aufgaben vermitteln wir bei der 24 Stunden Pflege und Betreuung diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte sowie Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenzpersonal oder auch qualifizierte Personenbetreuer*innen, die bei Ihnen zuhause rund um die Uhr für Sie da sind.  

 

Haushaltsnahedienstleistungen:

Dies umfasst Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten und Botengänge, Wäschewaschen, Bügeln, Betreuung von Pflanzen und Tieren.

Lebensführung:

Damit sind Situationen gemeint, wie die Gestaltung des Tagesablaufs oder die Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.

Gesellschafterfunktion:

Unsere Personenbetreuer*innen leisten den Betroffenen vor allem Gesellschaft. Dies kann unterschiedliche Formen annehmen, wir legen Wert auf Ihre persönlichen Wünsche.

Praktische Vorbereitungen:

Koffer packen, Vorbereitung auf einen Ortswechsel, Urlaub oder Krankenhaus- und Kuraufenthalt.

Unter den Begriff 24 Stunden Betreuung fallen Tätigkeiten, die im Hausbetreuungsgesetz vom Jahr 2007 geregelt sind. Die Betreuungspersonen dürfen die Ihnen anvertraute Menschen durch folgende Tätigkeiten unterstützen:

  • Haushaltsnahedienstleistungen:Dies umfasst Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten und Botengänge, Wäschewaschen, Bügeln, Betreuung von Pflanzen und Tieren.
  • Lebensführung:Damit sind Situationen gemeint, wie die Gestaltung des Tagesablaufs oder die Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.
  • Gesellschafterfunktion:Unsere Personenbetreuer*innen leisten den Betroffenen vor allem Gesellschaft. Dies kann unterschiedliche Formen annehmen, wir legen Wert auf Ihre persönlichen Wünsche.
  • Praktische Vorbereitungen: Koffer packen, Vorbereitung auf einen Ortswechsel, Urlaub oder Krankenhaus- und Kuraufenthalt.

Der Begriff 24 Stunden Pflege beinhaltet Tätigkeiten, die dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) unterliegen. Hierzu gehören:

  • Unterstützung bei der Körperpflege, beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen, Lagerung und Gehen.
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Essen und Trinken, sowie bei der Arzneimittelaufnahme
  • Unterstützung von Toilette oder Leibstuhl, ebenso Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Verbänden und Bandagen
  • Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen
  • Blutentnahme aus den Kapillaren zur Blutzuckerbestimmung
  • Einfache Wärme und Lichtanwendung

Zulässig ist die Vornahme der obengenannten Tätigkeiten durch die Betreuungsperson, ausschließlich an der betreuten Person in derer Privathauhalt, bei rechtsgültiger Einwilligung, nach schriftlicher Anordnung und nach Anleitung und Unterweisung durch DGKP oder Arzt.

Kosten für 24 Stunden Betreuung:

Die Kosten einer 24 Stunden Pflege und Betreuung setzen sich jeden Monat aus Serviceleistungspauschale von ARA Care in Höhe von 365 netto €, zuzüglich 20% sowie Leistungen der Personenbetreuer*innen zusammen.
Diese werden getrennt von der ARA Care verrechnet und die Bezahlung erfolgt am Ende des Turnus (monatlich), direkt an die Betreuer*innen, gegen Vorlage einer Honorarnote.


Einmalig wird eine Vermittlungsgebühr an ARA Care, von 498€ netto, zuzüglich 20% (plus 265€ netto/ zuzüglich 20% für eine zweite zu betreuende Person).

Vermittlungsgebühr inkludiert:
  • Erhebung des Betreuungsbedarfs sowie der Betreuungssituation durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal mittels Anamnese
  • Beratung über mögliche Förderungen und Gesetzlage der 24 Stunden Pflege und Betreuung
  • Erstellung eines Notfallplans
  • Erstellung einer Pflege- und Betreuungsdokumentation
  • Erstellung von sämtlichen Kooperationsverträgen
  • Vermittlung von 2 Personenbetreuer*innen
Serviceleistungspauschale monatlich inkludiert:
  • Organisation der Vertretung im Verhinderungsfall der vermittelten Personenbetreuer*innen
  • Begleitung, Einschulung und laufende Schulungen der Personenbetreuer*innen vor Ort, angepasst an die Betreuungssituation.
  • Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen.
  • Vermittlung weiterer Betreuungsdienste (z.B.: Physiotherapie, Logopädie, Zahnarzt, DGKP).
  • Delegation von pflegerischen Tätigkeiten durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal.
  • Regelmäßige Evaluierung der Betreuungssituation in Abständen von jeweils 3 Monaten durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal.
  • Durchführung entsprechender Beratung betreffend der Betreuungssituation.
  • Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen den vermittelten Personenbetreuer*innen und der betreuungsbedürftigen Person.

Die Leistungen der Personenbetreuer*innen werden je nach Pflegestufe und Aufwand berechnet:

Netto gleich Bruttohonorar pro Tag, zwischen € 80,- und 120,-.

Die Fahrtkosten werden wöchentlich berechnet und beziehen sich auf 4 Wochen. Die Fahrtkosten pro angefangene Woche beträgt für Wien, Niederösterreich und Burgenland € 50,-. Die Verrechnung erfolgt mit dem Taggeld am Turnusende direkt durch die Betreuungskraft.

Zusätzlich erhalten die Personenbetreuer*innen freie Unterkunft mit separierter Schlafmöglichkeit und Verpflegung.

Wir empfehlen am 24.12., 25.12., 26.12., 31.12., 01.01. sowie Ostersonntag und Ostermontag einen Zuschlag eines Tageshonorars für die Personenbetreuer*innen.