
Kostenrechner für die 24-Stunden-Betreuung
Pflegegeld, Förderung und Ihr Eigenanteil pro Monat, in einer Minute ausgerechnet
Was kostet die 24-Stunden-Betreuung für Sie?
Wählen Sie Bundesland und Pflegestufe und schieben Sie das Einkommen auf den passenden Wert. Der Rechner zieht Pflegegeld und Förderung von den Kosten bei ARACare ab und zeigt, was für Sie pro Monat bleibt.
Zusätzlich möglich in Wien
Unverbindliche Schätzung mit den öffentlich bekannt gegebenen Beträgen (Stand 1. Jänner 2026). Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, entscheidet das Sozialministeriumservice bzw. das Land. Die Berechnung bleibt in Ihrem Browser und wird nicht gespeichert.
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Fragen zum Kostenrechner
Wie der Rechner zu seinem Ergebnis kommt und welche Regeln für Pflegegeld und Förderung gelten. Die Beträge stammen von oesterreich.gv.at, dem Sozialministeriumservice, den Ländern und dem Finanzministerium.
Wie rechnet der Kostenrechner?
Die Gesamtkosten pro Monat ergeben sich aus dem Tageshonorar der Personenbetreuer*innen mal 30 Tage, den Fahrtkosten (in Wien, Niederösterreich und Burgenland € 50,– pro angefangener Woche, gerechnet mit 4 Wochen) und der ARACare Servicepauschale von € 365,– netto zuzüglich 20 % USt. Davon zieht der Rechner das Pflegegeld Ihrer Stufe und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung ab. Einmalig kommt die Vermittlungsgebühr von € 498,– netto dazu.
Wer bekommt die Förderung der 24-Stunden-Betreuung?
Die Förderung des Sozialministeriumservice gibt es ab Pflegestufe 3. Bei zwei selbstständigen Personenbetreuer*innen beträgt sie bis zu € 800,– im Monat. Das Nettoeinkommen der betreuten Person darf € 2.500,– im Monat nicht übersteigen, die Grenze erhöht sich um € 400,– je unterhaltsberechtigtem Angehörigen und um € 600,– bei Angehörigen mit Behinderung. Liegt das Einkommen darüber, wird die Differenz gewährt, solange sie mindestens € 50,– beträgt. Vermögen zählt nicht (Sozialministeriumservice, oesterreich.gv.at).
Zählt das Pflegegeld als Einkommen?
Nein. Pflegegeld, Sonderzahlungen wie der 13. und 14. Bezug, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe werden bei der Einkommensgrenze nicht berücksichtigt (Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, Sozialministeriumservice).
Gibt es in Niederösterreich schon ab Pflegestufe 1 eine Förderung?
Ja, wenn eine Demenz ärztlich nachgewiesen ist. Dann fördert das Land Niederösterreich die 24-Stunden-Betreuung bei Pflegestufe 1 oder 2 über das NÖ Modell, mit denselben Beträgen und derselben Einkommensgrenze wie der Bund. Zusätzlich gibt es den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck mit € 1.000,– pro Jahr (Land Niederösterreich).
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Die Kosten der Betreuung zu Hause sind ab Pflegestufe 1 eine außergewöhnliche Belastung. Abgezogen werden vorher das Pflegegeld und die Förderung. Macht die betreute Person die Kosten selbst geltend, gibt es keinen Selbstbehalt. Wie viel Steuer zurückkommt, hängt vom Einkommen ab (Bundesministerium für Finanzen).
Was passiert mit meinen Angaben im Rechner?
Der Rechner rechnet nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen. Erst wenn Sie eine Anfrage senden und ausdrücklich zustimmen, schicken wir Ihre Berechnung mit, damit wir Ihnen ein passendes Angebot machen können. Angaben zur Pflegestufe sind Gesundheitsdaten, dafür fragen wir Ihre Einwilligung getrennt ab.
Quellen
- Höhe des Pflegegeldes (oesterreich.gv.at)
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung (oesterreich.gv.at)
- Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (Sozialministeriumservice)
- NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung (Land Niederösterreich)
- NÖ Pflege- und Betreuungsscheck (Land Niederösterreich)
- 24-Stunden-Betreuung und Landesförderung (Land Burgenland)
- 24-Stunden-Betreuung, Zuzahlung des Landes (Land Steiermark)
- Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung (BMF)
Beträge geprüft im Oktober 2026. Pflegegeld nach den Werten ab 1. Jänner 2026.
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Wir gehen Kosten und Förderungen gemeinsam mit Ihnen durch und helfen bei den Anträgen. Schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an.

