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Beratung zu Pflegegeld und Förderanträgen zu Hause
Kosten & Förderung berechnen

Kostenrechner für die 24-Stunden-Betreuung

Pflegegeld, Förderung und Ihr Eigenanteil pro Monat, in einer Minute ausgerechnet

So geht es

Was kostet die 24-Stunden-Betreuung für Sie?

Wählen Sie Bundesland und Pflegestufe und schieben Sie das Einkommen auf den passenden Wert. Der Rechner zieht Pflegegeld und Förderung von den Kosten bei ARACare ab und zeigt, was für Sie pro Monat bleibt.

1Wo wird betreut?
2Pflegestufe

Unter der Zahl: Pflegegeld pro Monat ab 1. Jänner 2026 (oesterreich.gv.at).

3Einkommen der betreuten Person
€ 1.600

Netto pro Monat, ohne Pflegegeld und ohne 13./14. Bezug. Vermögen zählt für die Bundesförderung nicht.

Unterhaltsberechtigte Angehörige (erhöhen die Grenze)
4Tageshonorar der Betreuer*in
€ 80

Richtwert ab € 80 pro Tag, je nach Pflegestufe und Aufwand. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.

Zusätzlich möglich in Wien

Häufige Fragen

Fragen zum Kostenrechner

Wie der Rechner zu seinem Ergebnis kommt und welche Regeln für Pflegegeld und Förderung gelten. Die Beträge stammen von oesterreich.gv.at, dem Sozialministeriumservice, den Ländern und dem Finanzministerium.

Wie rechnet der Kostenrechner?

Die Gesamtkosten pro Monat ergeben sich aus dem Tageshonorar der Personenbetreuer*innen mal 30 Tage, den Fahrtkosten (in Wien, Niederösterreich und Burgenland € 50,– pro angefangener Woche, gerechnet mit 4 Wochen) und der ARACare Servicepauschale von € 365,– netto zuzüglich 20 % USt. Davon zieht der Rechner das Pflegegeld Ihrer Stufe und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung ab. Einmalig kommt die Vermittlungsgebühr von € 498,– netto dazu.

Wer bekommt die Förderung der 24-Stunden-Betreuung?

Die Förderung des Sozialministeriumservice gibt es ab Pflegestufe 3. Bei zwei selbstständigen Personenbetreuer*innen beträgt sie bis zu € 800,– im Monat. Das Nettoeinkommen der betreuten Person darf € 2.500,– im Monat nicht übersteigen, die Grenze erhöht sich um € 400,– je unterhaltsberechtigtem Angehörigen und um € 600,– bei Angehörigen mit Behinderung. Liegt das Einkommen darüber, wird die Differenz gewährt, solange sie mindestens € 50,– beträgt. Vermögen zählt nicht (Sozialministeriumservice, oesterreich.gv.at).

Zählt das Pflegegeld als Einkommen?

Nein. Pflegegeld, Sonderzahlungen wie der 13. und 14. Bezug, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe werden bei der Einkommensgrenze nicht berücksichtigt (Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, Sozialministeriumservice).

Gibt es in Niederösterreich schon ab Pflegestufe 1 eine Förderung?

Ja, wenn eine Demenz ärztlich nachgewiesen ist. Dann fördert das Land Niederösterreich die 24-Stunden-Betreuung bei Pflegestufe 1 oder 2 über das NÖ Modell, mit denselben Beträgen und derselben Einkommensgrenze wie der Bund. Zusätzlich gibt es den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck mit € 1.000,– pro Jahr (Land Niederösterreich).

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Ja. Die Kosten der Betreuung zu Hause sind ab Pflegestufe 1 eine außergewöhnliche Belastung. Abgezogen werden vorher das Pflegegeld und die Förderung. Macht die betreute Person die Kosten selbst geltend, gibt es keinen Selbstbehalt. Wie viel Steuer zurückkommt, hängt vom Einkommen ab (Bundesministerium für Finanzen).

Was passiert mit meinen Angaben im Rechner?

Der Rechner rechnet nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen. Erst wenn Sie eine Anfrage senden und ausdrücklich zustimmen, schicken wir Ihre Berechnung mit, damit wir Ihnen ein passendes Angebot machen können. Angaben zur Pflegestufe sind Gesundheitsdaten, dafür fragen wir Ihre Einwilligung getrennt ab.

Kostenlose Erstberatung

Lieber persönlich durchrechnen?

Wir gehen Kosten und Förderungen gemeinsam mit Ihnen durch und helfen bei den Anträgen. Schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an.